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Messkonzepte

Umsetzung verschiedener Messkonzepte mit der LADE-Systemarchitektur: mit eigenem Stromzähler, Allgemeinstromzähler und Haushaltszähler

Mit der LADE-Systemarchitektur können unterschiedliche Messkonzepte flexibel umgesetzt werden. Diese können je nach Bedarf auch kombiniert werden.

Auch Ladepunkte anderer Hersteller via OCPP können eingebunden werden. Das Auslesen vorhandener Stromzähler zwecks automatisierter Abrechnung ist über Modbus oder eine optische Zähler-Schnittstelle möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Installationsanleitung LADEgenius.

Betrieb und Abrechnung

Der Betrieb der Ladeinfrastruktur kann z.B. durch Privatpersonen, WEG, Hausverwaltungen, Unternehmen usw. erfolgen. Diese sind verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der Ladepunkte sowie ggf. die Abrechnung des Stroms mit den Ladenden und dem Stromanbieter.

Die Abrechnung erfolgt einfach und automatisiert über LADEgenius und LADEportal. Bei Messkonzept 3 ist keine zusätzliche Abrechnung des Ladestroms nötig, da dieser über den bereits verbauten Stromzähler der jeweiligen Partei mit abgerechnet wird.

Unterschied MID-Zähler / Eichrechtskonforme Abrechnung

Alle Ladepunkte von LADE enthalten einen MID-Zähler, das heißt er entspricht der EU Measurement Instruments Directive (MID). Dies ermöglicht eine verbrauchsabhängige Abrechnung, sofern dem entsprechenden Ladepunkt ein fester Nutzer zugeordnet ist, mit dem der Betreiber der Ladeinfrastruktur den Strom abrechnet (z.B. Mehrfamilienhaus mit fest vermieteten Parkplätzen).

Dieser Nutzer kann den Ladepunkt auch weiteren Personen zur Verfügung stellen, ist aber in Bezug auf die Abrechnung verantwortlich.

Einige Produkte von LADE sind auch als eichrechtskonforme Variante erhältlich. Diese erfüllen zusätzlich die Anforderungen des deutschen Eichrechts für eine verbrauchsabhängige Abrechnung mit wechselnden Nutzern. Neben dem geladenen Strom werden auch weitere Daten wie z.B. die Uhrzeit und die Nutzer-ID erfasst und verschlüsselt an das Abrechnungsportal übermittelt.

Die eichrechtskonforme Variante ist Voraussetzung, um Ladestrom öffentlich (z.B. Parkhaus) oder halb-öffentlich (z.B. Hotel) zu verkaufen.

Messkonzept 1

Die gesamte Ladeinfrastruktur verfügt über einen eigenen Stromzähler, der direkt vom Hausanschluss abgeht.

Messkonzept 2

Die Ladeinfrastruktur ist an einen Allgemeinstromzähler angeschlossen. Lokal erzeugter Solarstrom kann zum PV-Laden genutzt werden und Mieterstrommodelle ersetzen oder ergänzen.

Messkonzept 3

Der Strom für die Ladeinfrastruktur wird über den Haushaltszähler der jeweiligen Partei mit abgerechnet. Die LADE-Systemarchitektur ermöglicht dennoch ein übergreifendes Lastmanagement in Bezug auf den Gebäudeanschluss.

Installationen mit diesem Messkonzept können ausschließlich mit Installationsschema 3 umgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie im Artikel LADEmini  Installationsmöglichkeiten und Installationsschemas.

Symbole

Hausanschlusskasten Stromzähler des Energieversorgers (z.B. eHZ) MID-Zähler MID-Zähler im Ladepunkt Balkon-PV